1) Schüler und Studenten ab 18 Jahre; Auszubildende; Wehr- und Ersatzdienstleistende;
Behinderte (ab 50%); Empfänger ALG II jeweils mit gültigem Ausweis/Dokument. Sofern laut
Behindertenausweis eine Begleitperson erforderlich ist, hat diese freien Eintritt.
2) zwischen 6 und einschließlich 17 Jahren; bis einschließlich 5 Jahre generell frei
3) 1 Erwachsener und beliebige Anzahl eigener Kinder bis einschließlich 17 Jahre
4) 2 Erwachsene und beliebige Anzahl eigener Kinder bis einschließlich 17 Jahre
5) ab 17:00 Uhr; Ausnahme Sonderveranstaltungen
6) ab 20 Personen
7) nur im Klassenverband, 2 Begleitpersonen haben freien Eintritt
* Mit dem Kauf der Dauerkarte für die Landesgartenschau ist der
einmalige, kostenfreie Besuch aller weiteren Landesgartenschauen 2010
in Deutschland möglich.
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