1)  Schüler und Studenten ab 18 Jahre; Auszubildende; Wehr- und Ersatzdienstleistende;

     Behinderte (ab 50%); Empfänger ALG II jeweils mit gültigem Ausweis/Dokument. Sofern laut

     Behindertenausweis eine Begleitperson erforderlich ist, hat diese freien Eintritt.                        

2)  zwischen 6 und einschließlich 17 Jahren; bis einschließlich 5 Jahre generell frei                        

3)  1 Erwachsener und beliebige Anzahl eigener Kinder bis einschließlich 17 Jahre                                                        

4)  2 Erwachsene und beliebige Anzahl eigener Kinder bis einschließlich 17 Jahre                                                         

5)  ab 17:00 Uhr; Ausnahme Sonderveranstaltungen                                                         

6)  ab 20 Personen                                                

7)  nur im Klassenverband, 2 Begleitpersonen haben freien Eintritt     

* Mit dem Kauf der Dauerkarte für die Landesgartenschau ist der 
  einmalige, kostenfreie Besuch aller weiteren Landesgartenschauen 2010
  in Deutschland möglich.

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